
Altenberg-Kipsdorf
Villa Friedrichsruh am Waldrand
340.000 €
- Zimmer
- 7
- Wohnfläche
- ca. 245 m²
- Grundstück
- ca. 1.400 m²
- Baujahr
- ca. 1900


Altenberg-Kipsdorf
340.000 €
Legen Sie ein Suchprofil an. Wir melden uns, sobald etwas Passendes zu uns kommt.
Lage, Größe, Budget und was Ihnen sonst wichtig ist. Das dauert zwei Minuten und kostet nichts.
Passt ein Objekt, melden wir uns. Oft, bevor es öffentlich inseriert wird.
Wir zeigen Ihnen die Immobilie und sagen Ihnen auch, was uns selbst auffällt.
Sie bekommen alle Unterlagen. Für die Bank brauchen Sie meist Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft.
Wir begleiten Sie zum Notar und sind bei der Übergabe dabei.
Passt die Wohnung, aber das Bad nicht, übernehmen wir die Arbeiten mit eigenem Team und eingetragenen Fachbetrieben. Geplant wird schon während des Kaufs, und Sie bekommen vorher ein Festpreisangebot.
Dann rechnen wir mit Ihnen durch, was das Objekt nach allen Kosten einbringt.
Kostenlos und unverbindlich. Sie hören von uns, sobald etwas Passendes dazukommt.
Mit einem Suchprofil gehören Sie zu den Ersten, die wir anrufen. Sie können es jederzeit löschen lassen.
Nichts. Sie sagen uns, was Sie suchen, wir melden uns, wenn etwas Passendes dazukommt. Sie können jederzeit sagen, dass wir Sie wieder herausnehmen sollen.
In Sachsen die Grunderwerbsteuer von derzeit 5,5 Prozent, dazu Notar und Grundbuchamt mit üblicherweise rund 1,5 bis 2 Prozent und, sofern vereinbart, die Maklerprovision. Rechnen Sie also mit einem spürbaren Aufschlag auf den Kaufpreis. Wichtig für die Finanzierung: Diese Kosten finanzieren Banken oft nicht mit, sie sollten aus Eigenkapital kommen.
Weil wir zuerst in unserer Suchliste nachsehen. Wenn dort jemand steht, zu dem ein Objekt passt, rufen wir an. Für Verkäufer ist das oft angenehmer als ein öffentliches Inserat, für Sie heißt es: Sie sind vor den anderen dran.
Nein. Hilfreich ist aber, wenn Sie vorher mit Ihrer Bank gesprochen haben und wissen, welcher Rahmen für Sie realistisch ist. Das erspart Ihnen Besichtigungen, die zu nichts führen, und macht Sie gegenüber dem Verkäufer verbindlicher.
Der Notar entwirft den Kaufvertrag und schickt ihn beiden Seiten zu. Zwischen Entwurf und Beurkundung müssen bei Verbrauchern zwei Wochen liegen. Nach der Beurkundung wird die Vormerkung im Grundbuch eingetragen, dann fordert der Notar den Kaufpreis an. Erst danach folgt die Übergabe.