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INVERSIKA Immobilien GmbH

Verkaufen, ohne sich um alles selbst kümmern zu müssen.

Wir übernehmen den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin. Ohne Zeitdruck und mit einem festen Ansprechpartner.
Wohnhaus von außen

So läuft ein Verkauf mit uns

Jeden Schritt besprechen wir vorher mit Ihnen.

  1. Bewertung vor Ort

    Wir sehen uns die Immobilie an und nennen Ihnen einen realistischen Preis. Kostenlos.

  2. Unterlagen

    Wir sagen Ihnen, was gebraucht wird, und besorgen, was wir besorgen können.

  3. Vorbereitung

    Auf Wunsch erledigt unser Team kleinere Arbeiten, die beim Preis zählen. Was sich lohnt, sagen wir Ihnen vorher.

  4. Vermarktung

    Exposé, Anzeigen und zuerst die Interessenten, die bei uns vorgemerkt sind. Auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.

  5. Besichtigungen

    Wir führen die Termine, prüfen die Interessenten und verhandeln für Sie. Dabei sein müssen Sie nicht.

  6. Notar und Übergabe

    Wir begleiten Sie zum Notar und sind bei der Übergabe dabei.

Mehr zur Renovierung vor dem Verkauf

Was Sie bereithalten sollten

Vollständig muss beim ersten Termin nichts sein.

  • Zum Haus

    Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr und Angaben zu Sanierungen.

  • Zum Eigentum

    Grundbuchauszug, bei Wohnungen auch Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung.

  • Zur Energie

    Der Energieausweis ist Pflicht. Fehlt er, kümmern wir uns darum.

Nicht jeder Verkauf gehört ins Internet.

Manchmal soll die Nachbarschaft nichts mitbekommen, etwa bei einer Trennung oder einem Erbe. Dann sprechen wir zuerst die Interessenten an, die bei uns vorgemerkt sind. Online geht Ihre Immobilie nur, wenn Sie es möchten.

Unverbindlich anfragen

Fangen wir beim Wert an.

Die Bewertung ist kostenlos. Danach wissen Sie, womit Sie rechnen können, und entscheiden in Ruhe.

Häufige Fragen zum Verkauf

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt vor allem von Lage, Zustand und Preis ab, eine seriöse Zahl lässt sich vorab nicht nennen. Gut planbar ist der Teil nach dem Notartermin: Bis der Kaufpreis fließt, vergehen meist einige Wochen. Der Notar wartet vorher unter anderem ab, bis im Grundbuch eine Vormerkung für den Käufer eingetragen ist und, falls nötig, die Löschungsunterlagen Ihrer Bank vorliegen.

Brauche ich einen Energieausweis?

In aller Regel ja. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass die wichtigsten Angaben schon in der Anzeige stehen, dass Kaufinteressenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung sehen und dass der Käufer ihn nach dem Kauf erhält. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler. Liegt kein gültiger Ausweis vor, kümmern wir uns darum.

Kann ich verkaufen, obwohl noch ein Kredit läuft?

Ja, das ist häufig so. Die Bank erhält ihren Anteil direkt aus dem Kaufpreis und gibt dafür die Grundschuld frei, der Notar stimmt das ab. Bei einem Darlehen mit fester Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Fragen Sie früh bei Ihrer Bank nach, ob und in welcher Höhe sie anfiele.

Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja. Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, der Mieter muss nicht ausziehen. Wurde das Haus erst nach seinem Einzug in Eigentumswohnungen aufgeteilt, hat er beim ersten Verkauf ein Vorkaufsrecht. Vermietete Wohnungen kaufen meist Kapitalanleger, und die rechnen anders als Selbstnutzer. Was das für Ihren Preis heißt, besprechen wir bei der Bewertung.

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Bei privat gehaltenen Immobilien in der Regel nicht, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Bei geerbten Immobilien zählt der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser gekauft hat. Das ist eine vereinfachte Darstellung und keine Steuerberatung, die wir nicht leisten dürfen. Bitte besprechen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater.

Wer zahlt Notar und Grunderwerbsteuer?

Üblicherweise der Käufer. Als Verkäufer tragen Sie in der Regel nur die Kosten dafür, dass nicht mehr benötigte Grundschulden im Grundbuch gelöscht werden.